Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über eine Hebeanlage entwässert werden.
Die Abwasserhebeanlage wird am tiefsten Punkt im Keller entweder frei oder in einer Grube aufgebaut bzw. in einem Schacht (Pumpensumpf) untergebracht. Die Hebeanlage muss über eine Rückstauschleife (mindestens 300 Millimeter) über die Rückstauebene entwässern. Somit wird ein Schutz gegen Rückstau erreicht. Sie pumpt auch bei Rückstau Abwasser in die öffentliche Kanalisation, die Hausentwässerung bleibt in vollem Umfang betriebsfähig. Bei Stromausfall ermöglicht eine Handpumpe die Entsorgung, ebenso ist bei großen Anlagen mit einer parallel geschalteten Zweitpumpe für den Ausfall einer Pumpe gesorgt, indem diese den Betrieb aufnimmt.