Steuerbonus für Handwerkerleistungen


 

Wofür gibt es den Bonus?

 

Für Erhaltungs-,Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Handwerkern gegen                   Rechnung  ausgeführt werden.

Mit dem 1. Januar 2009 wurde der Bonus sogar verdoppelt. In einem Schreiben des
Bundesministerium der Finanzen sind u.a. folgende, beispielhafte Tätigkeiten,
aufgeführt:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade usw.
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und
    Wasserinstallationen
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühren für Schornsteinfeger)

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme werden nicht berücksichtigt.

Wer wird begünstigt?

Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung sowie                                 Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung.

Wie hoch ist der Bonus?

20 % der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten bis                           höchstens 6.000 Euro inkl. MwSt. werden in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuer-                          schuld abgezogen. Dies entspricht einem Bonus vom maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Wann bekommt man den Bonus?

Die Handwerkerrechnungen  sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einzureichen. Das          Finanzamt berechnet dann die Steuerschuld jeweils für das Vorjahr unter Abzug des Steuerbonus.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Die Rechnung muss die anteiligen Arbeitskosten gesondert von den Materialkosten
    ausweisen.
  • Der Kunde muss die Rechnungszahlung durch einen Beleg des Kreditinstituts
    nachweisen.
  • Barzahlungen werden nicht vom Finanzamt anerkannt.
  • Die Leistung muss nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sein.
  • Keinen Bonus gibt es, wenn die Kosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten,
    Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.


 

 

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