Neue Trinkwasserverordnung

Neue Trinkwasserverordnung für Unternehmen und Vermieter

 

Die neue Trinkwasserverordnung regelt die Anzeigenpflicht neu. Anzeigepflichtig sind
Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage. Insbesondere
für Trinkwasserinstallation, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet.

Eine Großanlage ist eine Anlage mit einem zentralen Wasserwärmespeicher von mehr als 400         

Liter oder einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang                  

des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Proben sollten einmal im Jahr entnommen werden!

Mit dem Häusler GmbH-Trinkwassercheck sind Sie auf der sicheren Seite. Einwandfreies Trinkwasser

ist eine Kostbarkeit. Vor allem die gefährliche Legionellenbildung wird durch schmutzige, verkalkte

Leitungen verursacht.

Der Häusler GmbH-Trinkwassercheck mit Wartung und Reparatur, Entfernung von sog. "Todleitungen"
garantiert Sicherheit und Hygiene.

 

Häusler GmbH

Gewerbering 14

85659 Forstern

08124-1221

Öffnungszeiten

Mo-Do 8-17 Uhr

Freitag 8-14 Uhr

 

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Notdienst ausserhalb der

Geschäftszeiten.

0176-64000335

BItte beachten:

Unsere Wartungskunden werden bei Notfällen bevorzugt, wir bitten um Verständnis.

 

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