Neue Trinkwasserverordnung für Unternehmen und Vermieter
Die neue Trinkwasserverordnung regelt die Anzeigenpflicht neu. Anzeigepflichtig sind
Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage. Insbesondere
für Trinkwasserinstallation, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet.
Eine Großanlage ist eine Anlage mit einem zentralen Wasserwärmespeicher von mehr als 400
Liter oder einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang
des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Proben sollten einmal im Jahr entnommen werden!
Mit dem Häusler GmbH-Trinkwassercheck sind Sie auf der sicheren Seite. Einwandfreies Trinkwasser
ist eine Kostbarkeit. Vor allem die gefährliche Legionellenbildung wird durch schmutzige, verkalkte
Leitungen verursacht.
Der Häusler GmbH-Trinkwassercheck mit Wartung und Reparatur, Entfernung von sog. "Todleitungen"
garantiert Sicherheit und Hygiene.