Fernwärme – für die Zukunft bestens gerüstet

Eigentümern von Neubauten bietet Fernwärme einen weiteren Nutzen – und zwar die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe. Der Hintergrund: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet alle Eigentümer von Neubauten seit 1. Januar 2009 dazu, erneuerbare Energien zu nutzen.


Da der Gesetzgeber hocheffiziente Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien stellt, sind Fernwärme-Kunden der SWM für die Zukunft bestens gerüstet: Sie erfüllen automatisch die gesetzliche Auflage.

 

Und auch für Eigentümer bestehender Gebäude ist Fernwärme bestens geeignet. Diese müssen sich seit Februar 2002 an die Vorgaben der EnEV halten und für Neubauten sowie bei wesentlichen Änderungen an ihrem Gebäude einen „Energie- und Wärmebedarfsausweis“ erstellen lassen. In diesen fließt auch der Primärenergiefaktor ein. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor.

 

Fernwärme ist hier gegenüber anderen Versorgungsarten klar im Vorteil, denn die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme verringert den Einsatz von wertvoller Primärenergie erheblich. Investitionen in teure Energielösungen entfallen und können für andere Sanierungsmaßnahmen genutzt werden.

 

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