Gute Luft ist wichtig, damit sich Menschen in überwiegend geschlossenen Räumen wohlfühlen können.
Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für Gesundheit und Behaglichkeit, dient aber auch der Vermeidung von Bauschäden aufgrund dichter Bauweise.
Die Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) begrenzte durch ihre Vorgaben den Jahresheizwärmebedarf für Wohnhäuser im Neubau. Hier wurde insbesondere auf eine dichte bauliche Hülle, dass heißt Dämmmaßnahmen
Wert gelegt, um Wärmeverluste weitgehend zu vermeiden.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) führt Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung zusammen. Diese gesamtheitliche Betrachtung berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung
des Heizenergieverbrauchs: Die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung anlagentechnischer Effizienz. Im Mittelpunkt steht der Primärenergieverbrauch für Beheizung/ Warmwasser der
Wohngebäude und für erforderliche Heiz- und Anlagentechnik (u.a. Lüftungsanlagen) sowie die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle. Niedrigenergiebauweise ist Baustandard und damit wird der zulässige
Jahresheizwärmebedarf im Vergleich zur WSVO 95 noch einmal um ca. 30% unterschritten.
Bedingt durch diese Entwicklung sind heutige Häuser im Neubau „warm angezogen“. Die notwendigen Luftwechsel zur Erhaltung der Bausubstanz und zum Wohlbefinden der Bewohner müssen aber ebenso
sichergestellt werden. Die freie Fensterlüftung, als einfachste Form der Frischluftzufuhr, entspricht mit der luftdichten Gebäudehülle nicht mehr dem Stand der Technik. Der Wohnungsnutzer ist
hinsichtlich Sicherstellung der Mindestluftwechsel schlichtweg überfordert. Entweder wird zu wenig (Schimmel, Feuchteschäden) oder zu viel gelüftet. Dies birgt insbesondere in der Heizperiode enormes
Wärmeverlustpotential. Lüftungswärmeverluste nehmen mittlerweile einen Anteil von über 50% an den Gesamtwärmeverlusten des Hauses ein.