Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Wofür gibt es den Bonus?
Für Erhaltungs-,Renovierungs-
und Modernisierungsmaßnahmen, die von Handwerkern gegen Rechnung ausgeführt
werden.
Mit dem 1. Januar 2009 wurde der Bonus sogar verdoppelt. In einem Schreiben des
Bundesministerium der Finanzen sind u.a. folgende, beispielhafte Tätigkeiten,
aufgeführt:
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme werden nicht berücksichtigt.
Wer wird begünstigt?
Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung sowie Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung.
Wie hoch ist der Bonus?
20 % der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten bis höchstens 6.000 Euro inkl. MwSt. werden in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuer- schuld abgezogen. Dies entspricht einem Bonus vom maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Wann bekommt man den Bonus?
Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuerschuld jeweils für das Vorjahr unter Abzug des Steuerbonus.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?